Die präsidentielle Begnadigungsbefugnis dient dazu, Justizirrtümer oder unverhältnismäßige Strafen zu korrigieren, in außergewöhnlichen humanitären Fällen Gnade zu gewähren oder die Versöhnung nach politischen Konflikten oder inneren Unruhen zu fördern – nicht dazu, Kriminellen Straflosigkeit zu gewähren